Ich würde vom Jobcenter in eine "Maßnahme " gesteckt ... Besser gesagt soll ich 2x die Woche für jeweils 2 Stunden meine Zeit in einer vermittlungsagentur verbringen ... Erstmal nicht schlecht, die haben auch viele Kontakte was mich vlt noch weiter bringen könnte...
Um meine Umschulung zu bekommen muss ich diese Maßnahme machen und durch sie ein praktikumsplatz finden und machen ...
So nun hatte ich aber bisher keine positiven Ergebnisse durch die Agentur erziehlen können, wurde ungeduldig und habe privat noch weitere Bewerbungen geschrieben
Dafür bekam ich von der Vermittlung schon den ersten Ärger ... Sie Meinten das ich dazu verpflichtet bin nur deren Kontakte zu nutzen ( ist nirgends vertraglich festgehalten)
Nun hätte ich kurzfristig die Chance am Freitag ein Bewerbungsgespräch zu führen bei einem
Betrieb den ich mir selbst gesucht habe ... Freitag hätte ich aber auch einen Termin bei der Vermittlung ... 9 Uhr ... 10 Uhr wäre das Bewerbungsgespräch... Wollte mich jedenfalls vorhin für Freitag abmelden da sagt mir mein "Betreuer" das ich dieses Gespräch nicht führen werde aus oben genannten Gründen ( betrieb gehört nicht zu deren Kontakt ) und wenn ich dahingehe dann meldet er mich beim Jobcenter als unentschuldigt
Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und ich kann mir nicht vorstellen das diese Willkür rechtens ist
Darf mich die Vermittlung so einschränken und kann ich vom Jobcenter tatsächlich Ärger bekommen wenn ich trotzdem zum Bewerbungsgespräch gehe ? Logisch betrachtet kann es ja nur im Interesse des Jobcenter sein wenn ich mich auch selbst bemühe ?!