gail_983740Aaaalso
Laut Stellenausschreibung hast du dich auf Job A beworben. Hast du jetzt ein Arbeitsvertrag für Stelle A oder für eine andere/allgemeine Stelle?
Wenn du dich auf Stelle A beworben und dafür jetzt auch einen Arbeitsvertrag vorliegen hast, dann kannst du auf die Konditionen der Stellenanzeige bestehen.
Wenn es allerdings Interpretationsspielraum gibt, ab zum Anwalt. Nimm jeglichen Schriftverkehr, die Screenshots und den Arbeitsvertrag mit, den du vorerst bitte nicht unterschreibst.
LG ;-)