tracy_12298889Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten
ist eine Zwangsmaßnahme, die nur unter sehr engen Voraussetzungen erfolgen kann. Hier in Deutschland nur dann, wenn sich jemand selbst oder andere gefährdet (im Sinne von Gefahr für Leib und Leben). In anderen Ländern kenne ich mich nur wenig aus.
Wenn also ein Patient diese Voraussetzung nicht erfüllt, hat ein Arzt keine Handhabe, diesen im Krankenhaus zu behalten. Man kann natürlich versuchen, an die Vernunft des Patienten zu appellieren, aber letztlich bestimmt er selbst, ob und wann er geht.
Bei der Ausprägung der Erkrankung, die die TE hier schildert, scheint die Schizophrenie nie ganz in Griff bekommen worden zu sein. Alkohol- und Drogenkonsum tragen auch eher dazu bei, diese aufrecht zu erhalten.
@ Portoboy, letztlich kannst du nicht viel machen. Dein Bruder will keine Hilfe und hat sich gegen Unterstützung entschieden. Das kannst du nur akzeptieren und deinerseits euer Verhältnis so gestalten, dass es dich so wenig wie möglich belastet. Wo lebst du, auch in Portugal? Gibt es Angehörigengruppen, wo du dich mal austauschen könntest?