Ich frage für eine Verwandte.
Sie wird wahrscheinlich demnächst arbeitslos werden und hat vorher 30 h / Woche gearbeitet. Sie möchte familienbedingt weiterhin Teilzeit arbeiten, steht also dem Arbeitsmarkt nicht als Vollzeitkraft zur Verfügung.
Wie berechnet sich dann ihr ALG1-Anspruch?
Erhält sie 67% von ihrem bisherigen Lohn, oder wird das ALG noch weiter gekürzt, weil sie bei der Stellensuche nicht 100% Arbeitszeit angibt, sondern nur 50 - 75%?
Ich meine mich zu erinnern, dass der ALG-Anspruch gekürzt wird, wenn man nicht Vollzeit sucht, aber wie ist das wenn man eben vorher schon in Teilzeit war?