Guten Tag,
Ich habe eine dringende Frage zum Thema Mietkaution.
Meine Mitbewohnerin und ich sind am 01.07.2015 gemeinsam in eine Wohnung gezogen. Ein gemeinsamer Bekannter von uns beiden war aus bestimmten Gründen nicht eingeladen und fing vor dem Mietshaus an zu randalieren und beschädigte die Klingelanlage des Hauses, so dass die Vermieter eine neue Klingel einbauen lassen mussten. Am nächsten Morgen, also nach der Einweihungsfeier, bekamen meine Mitbewohnerin und ich die mündliche Kündigung der Vermieter mit einer Frist von 45 Tagen. Am Anfang des Mietverhältnisses zahlten wir eine Kaution von 800. Die neue Klingel kostete die Vermieter ca. 659. Bei unserem Fristgerechten Auszug zum 01.10.2015 erhielten wir 140 der Kaution wieder zurück. Der restliche Betrag wollten sie uns erst dann zurück zahlen, wenn unser Bekannter seine Schulden durch die Klingel bei den Vermietern abbezahlt hat. Die ersten 3 Monate bezahlte unser Bekannter jeweils 100, die die Vermieter direkt an uns überwiesen haben. Danach ist keine Zahlung des Bekannten mehr eingegangen und so behalten die Vermieter weiterhin 359 ein. Seit heute allerdings ist das Mietverhältnis seit 6 Monaten beendet und die Vermieter halten den oben genannten Betrag immer noch ein.
Jetzt meine Frage: Dürfen die Vermieter das?
Der Schaden ist ja nicht durch uns entstanden und der Schadensverursacher war an diesem Abend kein Gast von uns. Und wir müssen doch nicht für andere Leute haften. Der Schaden hat ja auch nichts mit der Mietwohnung zu tun.