Das ist völliger unsinn
Den der Arbeitgeber da erzählt. Schau mal in Paragraph 16 beeg...da steht, dass er 7 Wochen vor et den Antrag stellen muss. Wenn das Baby eher kommt, ist das der Fall (glaube, das steht in satz 3), dass ausnahmsweise die frist kürzer sein darf. Einfach schriftlich dem ag mitteilen, dass Elternzeit ab Geburt genommen wird und den voraussichtlichen et. Dann darf er mit einsetzen der wehen zu Hause bleiben ;) und bei 2 Monaten Elternzeit darf auch nicht der Urlaub für das Jahr gekürzt werden, wenn das Baby nicht gerade an einem 1. Kommt, da nur für volle Kalendermonate gekürzt werden darf.
Schöne Zeit zusammen :)