an0N_1209289299z...
"Die Beschneidung von Kindern (Jungen und Mädchen) wird mittlerweile strafrechtlich verfolgt."
das ist so nicht korrekt. meines wissens nach erfolgt auf eine religiöse beschneidung keine strafrechtliche verfolgung. das wäre mir definitiv neu. als es 2012 nämlich zur debatte stand, kam es unter der jüdischen bevölkerung zu einem aufschrei, dass sie deutschland verlassen müßten, da die religionsfreiheit ja nicht mehr gegeben sei. bei den muslimen war es ähnlich.
meines erachtens nach gibt es da keine grauzone. es sollte unter strafe gestellt werden. religion ist nicht wichtiger als die körperliche unversertheit.
und nun bin ich wieder raus aus dem thema.
thalia
P.S.: man mag mich korrigieren, wenn es nicht stimmt, aber das habe ich dazu gefunden:
Gesetzestext
1631 d BGB. Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20.12.2012 eingefügt. Die Vorschrift ist seit dem 28.12.2012 gültig.