Lies ihm DAS vor:
Beabsichtigte fristlose Kündigung der Frau Mutter
Sehr geehrter Herr Sohn
am 11.11.2015 hat der Betriebsrat von gofem in seiner Sitzung beschlossen, gegen die von Ihnen beabsichtigte fristlose Kündigung der Frau Mutter Widerspruch nach 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zu erheben. Im Übrigen hat der Betriebsrat gegen die beabsichtigte Kündigung auch aus sonstigen Gründen nach 102 Abs. 2 BetrVG erhebliche Bedenken.
Zur Begründung:
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, weil kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt.
Unser Widerspruch stützt sich auf 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG.
Laut Ihren Angaben war Frau Mutter Auslöser von häufigen Streitigkeiten im Kinderzimmer und konnte auch durch Abmahnungen nicht zu einer Besserung ihres Verhaltens bewegt werden. Dies wird von Ihnen als Kündigungsgrund angeführt.
Nach unserer Auffassung ist eine Kündigung gegenüber Frau Mutter dennoch ungerechtfertigt. Die Weiterbeschäftigung von Frau Mutter kann nämlich auf Fortbildungsmassnahmen gestützt werden.
Am örtlichen Arbeitsamt werden laufend zweimonatige Intensivkurse über "Kinder verwöhnen und aufräumen ohne Murren"angeboten. Die Lehrgänge finden von Montag bis Feitag statt (von 8.30 bis 16.30 Uhr) und versetzen nach Auskunft des Arbeitsamtes Frau Mutter in die Lage, den gestiegenen Anforderungen ihres Arbeitsplatzes gerecht zu werden. Der Betriebsrat fordert Sie auf, von der Kündigung abzusehen. Der Ausfall der Frau Mutter durch die Fortbildung kann durch die befristete Einstellung einer Ersatzkraft oder durch befristete Umsetzungen überbrückt werden. Sprechen Sie diesbezüglich bitte Herrn Vater und Frau Oma an.
Sollten Sie trotz dieses Widerspruchs dennoch an einer Kündigung festhalten, wird der Betriebsrat Frau Mutter auf ihren Weiterbeschäftigungsanspruch nach 102 Abs. 5 BetrVG hinweisen und ihr bei der Durchsetzung dieses Anspruchs nachhaltig unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Betriebsrat von gofem