Gilt nur für Neuanträge
...für alle Kinder, für die man bereits Kindergeld bezieht, kann man die ID im Laufe des Jahres 2016 nachreichen.
"Ab 1. Januar 2016 ist die Angabe der eigenen sowie der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes erforderlich um Kindergeld zu erhalten.
Entgegen mancher Presseberichte, dass ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer eine Auszahlung des Kindergeldes nicht mehr erfolgt, ist es vielmehr so, dass lediglich bei Neuanträgen eine Angabe zwingend erforderlich ist. Es empfiehlt sich insofern, einen Kindergeldantrag erst zu stellen, wenn die Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
Bei Bestandsfällen ist es ausreichend, wenn Sie im Laufe des Jahres 2016 die relevanten Steuer-Identifikationsnummern in schriftlicher Form nachreichen."