Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Mietwohnung im 2.OG in einem Vier-Parteien-Haus inklusive Gartennutzung. Die Gartennutzung ist im Mietvertrag verankert, ebenso die Pflichten der Gartenpflege, an die wir uns halten.
Zwei weitere Mietparteien nutzen den Garten garnicht. Und die dritte Mietpartei ist ausgezogen und jetzt möchte der Eigentümer in die Erdgeschoßwohnung ziehen, die einen Terassenausgang in den Garten hat.
Er hat zwei große Hunde, ist zwar sehr nett, aber nun habe ich die Befürchtung, dass die Hunde regelmäßig im Garten sein werden. Gut, wenn wir uns irgendwie absprechen können, sollte das noch nicht ein Problem werden.
Von dem einen Mieter, der mit dem Eigentümer befreundet ist, weiß ich nun, dass der Eigentümer neue Mietverträge, falls also wir oder die anderen zwei ausziehen werden, ohne Gartennutzung aufsetzen möchte.
Nun habe ich Angst, dass der Eigentümer durch eine Änderungskündigung uns jetzt schon die Nutzung des Gartens untersagen wird. Darf er das?