hallo,
hier mal eine Geschichte, die vor 25 Jahren sich abgespielt hat. Ich beginne mit einem Urteil zum Umgangsrecht:
Umgangsrecht: Biologischer - nicht rechtlicher - Vater hat ohne sozial-familiäre Bindung kein Umgangsrecht
Der nur biologische - nicht rechtliche - Vater hat kein Umgangsrecht mit seinem biologischen Kind, wenn zwischen ihm und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Rechtsstreit um eine Umgangsregelung hin. Die Kindesmutter ist anderweitig verheiratet und war dies auch bei der Geburt des Kindes. Das Ehepaar hat bereits drei Kinder. Es lebt mit allen Kindern zusammen und teilt sich die Versorgung und Pflege des Kindes, das aus einer kurzen Beziehung der Mutter mit dem Antragsteller stammt.
Die Richter machten deutlich, dass nach dem Gesetz derjenige als Vater des Kindes gelte, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dies sei gerade nicht der Antragsteller. Dieser sei "nur" der biologische Vater. Er könne die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns der Kindesmutter auch nicht anfechten, da dieser mit den Kindern in einer sozial-familiären Beziehung lebe. Der Antragsteller habe auch kein Umgangsrecht als "enge Bezugsperson" des Kindes. Er trage für das Kind weder die tatsächliche Verantwortung, noch diene der Umgang mit dem Kind dessen Wohl. Es sei zu befürchten, dass die ganze Familie, auch die drei älteren Kinder, unter weiteren Treffen mit dem Antragsteller leiden würden. Der Antrag diene damit nicht dem Erhalt einer sozial-familiären Beziehung, sondern berge vielmehr die Gefahr der Störung der familiären Beziehung der Kinder (OLG Karlsruhe, 2 UF 206/06).
Nach eben diesen 25 Jahren taucht die Mutter solch eines Kindes beim Erzeuger auf nachdem die Ehe geschieden und alle Kinder erwachsen sind. Sie verlangt vom Erzeuger, der mittlerweile glücklicher Ehemann und Vater und noch dazu Vermögen erarbeitet und auch geerbt hat, den Unterhalt für das Kind. Der Mann versucht Kontakte aufzubauen, die zuvor gerichtlich verwehrt wurden, leider erfolglos. Stattdessen ficht das Kind die Ehelichkeit an, sagt von allem nichts gewußt zu haben, Mutter und Ziehvater bestätigen das, allerdings nach Zeugenaussagen offensichtlich gelogen und der Erzeuger wird im Nachhinnein rechtlicher Vater, zahlt ordentlich an den Ziehvater und hat nun einen zusätzlichen Erben.
Bitte um Beurteilung
a. Verhalten der Mutter
b. Verhalten vom Kind
c. Verhalten vom leiblichen, nun rechlichen Vater