tavie_12532351So ganz
stimmt es nicht. Ja, sie ist unkündbar, auch in der Probezeit. Aber das Ende der Probezeit tritt nicht ein mit Bekanntgabe der Schwangerschaft, sondern verschiebt sich lediglich. Also wenn sie zB noch 4 Monate Probezeit hat, dann hat sie ab dem Zeitpunkt wo die Unkündbarkeit ausser Kraft tritt noch weiterhin 4 Monate Probezeit. So habe ich es zumindest überall gelesen und verstanden.
Aber wenn die Entbindung schon Juli ist und sie mit Bekanntgabe der Ss gekündigt wurde, dann wird das wohl schon etwas her sein.
@ Te
Du kannst zu einer Beratungsstelle wie profamilia gehen und dich erkundigen wie es mit den Finanzen aussieht in der Elternzeit, die haben da einige Infos und Broschüren. Ansonsten direkt zum Amt und die fragen, die sollten definitiv mehr wissen...