Danke für die Mühe, Ano!
Möglicherweise stehe ich auf dem Schlauch, aber das hier:
"Allerdings erfolgt in 99,9% der Fälle die Schadensberechnung allerdings im Wege der Lizenzanalogie. Danach hat der Verletzer dasjenige zu zahlen, was vernünftige Vertragsparteien bei Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrages über die Nutzung des jeweiligen Fotos als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob mit der Benutzung des Fotos ein Gewinn erzielt wurde oder nicht."
... Hm, also was bezahlt man für die Nutzung eines Fotos über eine Ware mit Warenwert von 40.- Euro?
Die Ware wurde ja nicht chic positioniert oder interessant präsentiert - nein, ein ganz einfaches Bild, Ware liegend auf einem Laminatboden.
Mehr als einen kleinen Obulus würde da doch ein sog. "vernünftiger Vertragspartner" nicht investieren... oder verstehe ich da was falsch??