jelka_12643100Da täuscht du dich
Das Problem: Elterngeld wird einkommensabhängig gezahlt. Grundlage bilden auch beim zweiten Kind die 12 Monate vor der Geburt des neuen Babys (bei Selbständigen das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr). Gerade viele Mütter sind aber in den ersten ein bis zwei Lebensjahren ihres ersten Babys mit und dann später ohne Elterngeldbezug in Elternzeit und haben gar kein eigenes Einkommen oder haben gerade wieder mit reduzierter Stundenzahl angefangen, zu arbeiten! Achtung! Haben Sie beim Elterngeld für Ihr erstes Baby die verlängerte Auszahlungsoption gewählt, d.h. beziehen Sie halbe Monatsbeträge über einen entsprechend verlängerten Auszahlungszeitraum, stellt das keinen Verschiebetatbestand dar! Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Bezugszeitraum und Auszahlungszeitraum. Bei der Ermittlung Ihres Bemessungszeitraumes werden nur Monate verlagert, in denen Sie noch im Elterngeldbezugfür ein anderes Baby waren - nicht Monate, die evtl. zum verlängerten Auszahlungszeitraum gehören!