Kinder
egal ob ehelich oder nicht, sind beim Unterhalt immer gleichberechtigt.
Es wird so ähnlich berechnet, wie Soulmates das unten beschrieben hat:
Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt; was verbleibt, wird auf die Unterhaltsberechtigten aufgeteilt.
Reicht das Geld dabei nicht aus, um die Unterhaltsansprüche aller Berechtigten in vollem Umfang zu erfüllen, wird bei allen Berechtigten im gleichen Verhältnis gekürzt.
Im gleichen Verhältnis heißt, dass absolut betrachtet nicht unbedingt bei beiden der gleiche Geldbetrag "abgezogen" wird, sondern nur der gleiche Prozentsatz. Das folgt daraus, dass es im Unterhaltsrecht ja unter Berücksichtigung des Kindesalters verschiedene Alterstufen gibt (0 bis 5 Jahre, 6 bis 11, 12 bis 17 Jahre), wobei ältere Kinder einen Anspruch auf einen - im Verhältnis betrachtet - höheren Bedarfssatz haben, als jüngere.
Reicht das Geld also nicht, um zwei Bedarfssätze zu 100 Prozent zu erfüllen, dann wird bei beiden runtergekürzt, und jedes der Kinder kriegt dann bspw. nur noch 60 oder 70 oder... Prozent seines Bedarfssatzes gezahlt.
Wenn Dein Mann jetzt regelmäßig Unterhalt von etwa 300 Euro für sein anderes Kind zahlt, wirst Du auf jeden Fall einen Unterhaltsanspruch für M. haben und auch durchsetzen können.