Das ist echt so ein aussiedler ding
diese namensänderung gilt anscheinend nur für aussiedler, ob das jetzt freiwillig oder willkürlich ohne gefragt zu werden, geschah...zumindest hatte man aber das recht dazu.was sonst sicher nicht für ausländer möglich ist.
Namensänderungen:
Namensänderungen für Vertriebene und Spätaussiedler
Beschreibung
Verfahren
Dienststellen
Allgemeines
Namen ändern sich durch die Aufnahme im Bundesgebiet und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht. Jede Person führt den Namen in der Form weiter, wie sie ihn nach ihrem ursprünglichen Heimatrecht erworben hat.
Die Schreibweise ergibt sich aus der Geburtsurkunde.
Ist die Geburtsurkunde in einer anderen als der lateinischen Schrift erstellt, wird der Name durch eine Übersetzung nach ISO-Norm ermittelt.
Möglichkeit: der ausländische Name kann durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung in eine deutsche Form angepasst werden (= Angleichung).
Erklärungsberechtigte
Vertriebene
Spätaussiedler
Deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Einzelne Möglichkeiten
Namensbestandteile
Diese kennt das deutsche Namensrecht nicht. Sie können deshalb abgelegt werden.
Beispiel: russische Vatersnamen - Petrovna, Ivanovic
Ursprungsform eines Namens
Oftmals ist ein Familienname nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt. Hier kann die ursprüngliche Form des Namens angenommen werden.
Beispiel: Bergerova in Berger
Deutschsprachige Form des Vornamens
Es kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden. Gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue (andere) Vornamen gewählt werden.
Beispiel: Petr in Peter, Svetlana in Marion
Deutschsprachige Form des Familiennamens
Es kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden.
Beispiel: Miller in Müller, German in Herrmann
Übersetzung des Familiennamens
Gibt es für den ausländischen Namen eine Übersetzung, kann diese angenommen werden.
Beispiel: Volk in Wolf, Medved in Bär
Wahl eines neuen Ehenamens
Haben Ehegatten im Ursprungsland den Namen des einen Ehegatten zum Ehenamen bestimmt, können sie durch eine Erklärung den Namen des anderen zum Ehenamen bestimmen.
Wichtiger Hinweis bei Änderung eines Familiennamens
Führen Ehegatten einen Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen), so können sie diesen in der bestehenden Ehe nur gemeinsam in die deutsche Form erklären oder neu bestimmen.