Wenn die Scheidung bis zur Geburt nicht durch ist,
muß zunächst der Noch-Ehemann die Vaterschaft anfechten und der Vater dann die Vaterschaft anerkennen.
Da der Nochmann sicher keinen Unterhalt für das fremde Kind zahlen möchte, geht das sicherlich problemlos.
Und dann: klar ist das dann okay in eurem Fall.
Meine Kinder haben völlig verschiedenen Nachnamen. Der große den ausländischen Namen des Papas und der kleine meinen "stockdeutschen".
Um die Frage zu beantworten, ob das offiziell geht dass Geschwister verschiedene Nachnamen haben:
ganz offiziell NICHT, aber da die Kinder in verschiedenen Städten geboren wurden, hat der Standesbeamte nicht nach vorhandenen Geschwistern gefragt und so ging es in unserem Fall.