Also
sowas regelt sie Bauordnung bzw der Bebauungsplan eurer Gemeinde und der müsste euch bzw eurem Architekten bekannt sein. Ohne den geht ja gar nichts.
Bei uns ist es so, dass man einen Abstand zur Grenze von mind 3 Metern einhalten muss. Das heißt es sind mind 6m zwischen zwei Häusern. Theoretisch ist es möglich, dass Person A nur 2 Meter einhält ( Genehmigung nötig), dann muss Person B aber 4 einhalten, wenn sie baut.
Wir hatten das Glück, dass die angrenzenden Nachbarn größere Grundstücke haben und ihre Häuser weiter nach hinten versetzt gebaut haben, so dass wir nebenan nur eine Garage und auf der anderen Seite nen Garten haben ;)