Blöd gelaufen
aber Du kannst selbstverständlich rechtliche Schritten gegen die "Freundin" einleiten.
Die Frage wäre lediglich die Beweisbarkeit Deines Anspruches, oder besser, ob Dein Vortrag das Gericht zu überzeugen vermag.
Es käme hier darauf an, ob Du irgendwas in Schriftform hast. Das muss nicht mal der Darlehensvertrag (dass Du der anderen Geld geliehen hast, ist rechtlich als Darlehen zu qualifizieren) selbst sein, dass kann auch eine "Mahnung", ein Rückforderungsverlangen, eine Frage, wann sie Dir das Geld zurückgibt sein.
Vielleicht hast Du sie mal per Mail, SMS, Forenintern, bei Facebook etc. auf das Geld angesprochen?
Oder vielleicht war Eure Absprache, dass Du vorbeikommen sollst und sie Dir das Geld zurückgibt, per SMS o.ä.?
Vielleicht gibt es auch irgendwelche Zeugen, die unmittelbar bei der Übergabe des Geldes dabei waren? Oder als sie Dich darum gebeten hat, ihr mit einer bestimmten Summe auszuhelfen? Hast Du vielleicht im Beisein Dritter mal das Geld zurückgefordert?
Was ist mir der Freundin, der sie das Geld geschuldet hat?
Weißt Du, wann diese Schulden entstanden sind? Wofür die Schulden bestanden?
Auch Angaben dazu können Deinen Vortrag stützen.
Wenn Du also genau angeben kann, dass sie der Freundin 30 Euro schuldet, die Schuld bereits seit xy-Monaten, xy-Wochen bestand, etc., und die betreffende Person Deinen Vortrag bestätigen könnte, wäre das auch hilfreich.
Ein weiteres Problem vorliegend ist, dass Ihr vermutlich keine feste Zeit für die Rückgabe des Geldes vereinbart habt, oder?
D.h. Du müsstest das Darlehen erst einmal kündigen; die Kündigungsfrist beträgt hier drei Monate.
Vor Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du das Geld nicht zurückverlangen; jedenfalls nicht rechts-sicher.