Seit Januar 2009
geht das. Das Gesetz ist geändert worden.
Allerdings seid ihr nicht vor dem Gesetz verheiratet, tragt keinen gemeinsamen Namen und habt auch keine weiteren Vorteile, die Euch die gesetzliche Heirat bietet. Bis dahin ist es so, daß Ihr Euch sozusagen ein Eheversprechen gebt mit der kirchlichen Hochzeit. Mehr ist es nicht.
Ich denke, die Kirchen interpretatieren das wieder auf ihre eigene Weise. Nicht immer wird dort alles umgesetzt, was beschlossen wurde. Sie wissen ja auch teilweise noch nicht einmal, daß Freie Taufen von den Kirchen anerkannt werden.
Hatte neulich einen netten Austausch mit einem Pfarrer, der ganz erstaunt war, daß es ein Magdeburger Abkommen dazu gibt, welches das klar hervorhebt.
Also-immer wieder in den Kirchen nachfragen. Sind halt manchmal leider etwas stur und eingefahren.
Das Gesetz zur vorherigen kirchlichen Trauung ohne Standesamt findest Du im Internet.
LG und wünsche Euch alles Liebe.