Verlobung im moralischen vs im rechtlichen Sinn
also, das mit dem angesprochenen "Kranzgeld" (finanziellen Ansprüchen, die aus einer Entlobung entstehen) das ist (zum Glück schon seit 10/15 Jahren nicht mehr gesetzlich verankert und wird schon seit Jahrzehnten (60er/70er?) nicht mehr wirklich so gehandhabt ;-) zum Glück...
verlobt im moralischen Sinn seid ihr mit eurem "willst du?" -> "ja!"
Das war schon immer auch ohne Zeugen, Zeitungsannoncen, Ringe oder Familienfeier gültig. Diese moralische Verlobung gilt bis zur Hochzeit oder Trennung oder theoretisch auch bis zur reinen Entlobung, obwohl ihr trotzdem ein Paar bleibt. Daher gab es auch früher keinen verbindlichen Termin, bis zu dem geheiratet werden musste. Allerdings galt eine verlobte Frau, die nach 1-2 Jahren noch immer nicht geheiratet worden war, i-wie als gesellschaftlich minderwertig. Aber das war in den Zeiten, in denen auch wieder entlobte oder geschiedene Frauen (von wegen nicht mehr jungfräulich) als nicht mehr heiratstauglich galten und dann höchstens noch entfernte Cousins oder Männer, die keine andere fanden "abkriegten".
Im rechtlichen Sinne verlobt seid ihr erst, wenn ihr auf dem Standesamt euren Hochzeitstermin vereinbart - früher hieß das "das Aufgebot bestellen". Diese Termine werden in der Regel max 6 Monate im voraus vergeben. Ich denke mal, das ist diese zeitliche Limitierung, die du meinst!?