Gemeinsames Sorgerecht beantragen
... am Besten schon vor der Geburt. Dazu müsst ihr NICHT zum Notar, das macht das Jugendamt, kostet auch nichts. Der Status für das Kind ist dann, als wäret ihr verheiratet, d. h. wenn ihr euch trennt, muss auch (evtl. vor dem Familiengericht) entschieden werden, bei wem die Kidner leben usw.
Es ist wirklich nicht kompliziert, habe das auch gemacht. In dem Zug legt ihr dann auch fest, welchen Nachnamen das Kind hat.