Kindergeld
gibt es nur, wenn ihr beide in einer Ausbildung, Schule, einem Studium seid, also nichts oder nur sehr wenig verdient.
Außerdem dürft ihr beide das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wenn dein Freund vor seiner Ausbnildung, Studium oder was auch immer bei der Bundeswehr war, kann sich die Zahlung des Kindergeldes um die Zeit bei der Bundeswehr verlängern.
Grüßle
Bernd Stephanny
www.stephanny-eventplanung.de