:kikou:
Ich wollte mal kurz von unserem JA gestern berichten
Wir waren gestern zur Vaterschaftsanerkennung ect.beim JA,lustigerweise genau bei der Dame die,die Beistandschaft für meine beiden Grossen bearbeitet
Ich hatte sie mal auf das Thema angesprochen,weil ich ja schonmal das alleinige Sorgerecht beantragt hatte und es vom Familiengericht abgelehnt wurde,weil unregelmässiges kümmern,bis hin zu gar nicht kein ausreichender Grund wäre :roll:
Sie sagt in unserem momentanen Fall stünden die Aussichten für einen Sorgerechtsentzug besser,da (sie hat extra die Akte raus gesucht)der Vater keiner seiner Pflichten nachkommt
-polizeilich nicht gemeldet
-briefe können nicht zugestellt werden,weil er keine Wohnanschrift hat
-wechselt seine Handynummer wie Unterwäsche
-zahlt keinen Unterhalt
-kommt seiner Meldepflicht bei den Ämtern nicht nach
-ist momentan wohl nirgends registriert(Ämter,Krankenkasse ect.)
man könnte wohl eine Halterermittlung für sein Auto veranlassen,aber davon hätte sowieso keiner was,da sie das Fahrzeug sowieso nicht pfänden können(zu alt und zu grosser aufwand)
Naja auf jedenfall sagte sie das ein Gericht ihn zwar anschreibt,wenn allerdings keine adresse vorliegt,wird das Schreiben ausgehängt für 4 Wochen und dann gilt es als zugestellt
In diesem Fall entscheidet dann das Gericht in Abwesenheit des anderen Elternteils,gleichzeitig können sie auch in Abwesenheit stellvertretend die Zustimmung zur Adoption beschliessen,wenn es nachweislich dem Kindeswohl dient
Eine Adoption setzt allerdings eine Heirat vorweg vorraus
Bezüglich dem Thema Tod,ich habe ein Testament handschriftlich verfasst in dem man alle wichtige Dinge regeln sollte,dieses zählt auch ohne Notar,sofern zwei unabhängige Personen(am besten ausserhalb der Familie,die aber die Situation kennen) dieses Testament zusätzlich unterschrieben haben
Das Familiengericht berücksichtigt dieses Testament genauso.
Trotz momentaner gemeinsamer Sorge,gehen die Kinder somit nicht automatisch an den eingetragenen Vater,es werden die Umstände beim Vater,als auch bei der testamentarisch erwähnten Person geprüft.Gleichzeitig werden informationen aus Schule,Kita,Jugendamt usw.bezogen.
Sollte es ein weiteres Halbgeschwisterchen geben,wird versucht die langjährige Konsterlation nicht auseinander zu reissen,da es weder dem einen noch dem anderen Kindeswohl dient.