Selfness bedeutet: an Dich zu denken
Hallo,
das ist eine rein ethische Ansichtssache, eigentlich wird dem Arbeitgeber niemals mitgeteilt um welche Art der Erkrankung es sich handelte und dem neuen musst Du nichts erzählen. Vor allem wenn Du wieder auf dem sogenannten Damm bist. Ich arbeite seit vielen Jahren, in meinem Institut, mit Menschen denen es so erging wie Dir und nach dem überstandenen Tief erarbeiten wir auch Strategien in die Wiedereingliederung , hier bleibt uns natürlich nichts anderes übrig als mit dem bisherigen Arbeitgeber zu sprechen um eine Lösung, wie diese stattfinden soll, gemeinsam mit allen beteiligten zu erarbeiten. Bei einem Wechsel kann dies Dir natürlich eher im Wege stehen, somit teilen wir dem neuen Arbeitgeber die jetzt abgeschlossene Vorgeschichte nicht mit. Sollten aufgrund der Erkrankung irgendwelche Einstufungen wie z.B. Rentenversicherungen, Versorgungsanstalten oder ähnlichen vorliegen die eine prozentuale Behinderung Attestieren, bleibt Dir nichts anderes übrig als es mitzuteilen, da Dir sonst eine fristlose Kündigung drohen kann. Ich wünsche Dir weiterhin viel Energie, das Du auf Dich achtest und Dir regelmäßig Selfness gönnst.
Viele Grüße
aktipas