anais_11988307:???:
Sie sollte sich am besten einen Anwalt zu Hilfe holen, sich die Auflagen am besten schriftlich mit Begründung geben lassen und anschließend dagegen Widerspruch einlegen.
Also - Handeln im Interesse des Kindes und Sorge um das Kindeswohl - schön und gut.
Aber Auflagen müssen angemessen sein, und vor allem zielführend.
Und eine Frau dazu zu verpflichten, keine sozialen Kontakte außerhalb der eigenen Familie zu pflegen, geht schon etwas zu weit.
Das führt indirekt auch zu einer Isolation des Kindes - weil die Mutter damit auch daran gehindert wäre, mit dem Kind auf den Spielplatz zu gehen, dort - im Interesse des Kindes - Bekanntschaften mit anderen Eltern zu schließen und so weiter..
Und tägliches Kontrollieren des Handys - das ist absurd.
Wenn bei der Kindsmutter ein Handy/Internet-Problem vorliegt, sie zu viel Zeit damit befasst ist und zu wenige Zeit ihrem Kind widmet, dann ändert sich das doch nicht zwangsläufig dadurch, dass man sie nicht mehr ins Internet bzw. ans Handy läßt.
DANN könnte auch einfach passieren, dass sie sich in der nun freien Zeit vor den Fernseher knallt und Talkshows schaut, anstatt sich ums Kind zu kümmern.
Die Maßnahme ist also hinsichtlich ihrer Wirkung durchaus zweifelhaft.
Steht Deine Frau unter Betreuung durch das Jugendamt? Gibt es da einen Betreuer?
Oder wie kam das JA überhaupt ins Haus?
Die rennen ja nun auch nicht auf gut Glück los, klingeln irgendwo und schauen, ob sie sich "einmischen" könnten.
Irgendwas muss ja also vorgefallen sein?