Hallöchen :-)
ich habe ein Problem mit unserer Vermieterin. Vorab: wir sind letzten März in ein Haus zur Miete gezogen, der Mietvertrag läuft ab 1.April. In Absprache durften wir eher in das Haus, da die Vermieterin bis Ende Mai letzten Jahres das zugehörige Grundstück beräumen konnte.
Der Mietvertrag wurde geschlossen im November 2012. So, nun zum Problem.
Die Vermieterin kündigte bereits damals an, dass die alte Ölheizung ausgetauscht werden müsse und eine Gasheizung eingebaut werden soll, woraufhin sich dann auch die Miete erhöht. Wir waren damit einverstanden. Die Modernisierung wurde rechtzeitig angekündigt. Im Oktober wurde dann umgerüstet mit neuem Gasanschluss usw. Ab Januar sollen wir nun die erhöhte Miete zahlen. Nun bekommen wir heute die Kostenaufstellung, in der nicht nur die Heizungsanlage als Modernisierungsmaßnahme angegeben ist, sondern auch noch die Erneuerung des Bades, welches VOR unserem Einzug, aber nach Mietvertragsabschluss, neu gemacht wurde. Das wurde uns natürlich nicht angekündigt damals und uns wurde auch nicht gesagt, dass das auch auf die Miete umgelegt wird.
Mir geht es nicht um 10 Euro, die wir zu viel zahlen. Aber angekündigt war eben nur die Heizungsanlage mit Gasanschluss...
Meine Frage nun: kann die Vermieterin Modernisierungsmaßnahmen vor Einzug auf uns umlegen?