kenza_12149039:???:
Sorry, aber DAS verstehe ich jetzt nicht!
Man kann NICHT zwischen der Verpflichtung Unterhalt zu zahlen (bzw. dem Recht, gezahlten Unterhalt von den biologischen Vätern zurückzufordern) und der rechtlichen Vaterschaft trennen.
Aus der rechtlichen Vaterschaft heraus - und die liegt im Moment infolge der Ehelichkeit der Kinder bei Dir - folgt zwingend und unmittelbar die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.
Du kannst nicht die Zahlungs-Verpflichtung auf die - derzeit dann lediglich biologischen, NICHT rechtlichen - Väter "abgeben" wollen und gleichzeitig rechtlicher Vater der Kinder bleiben.
DAS geht schlicht und einfach nicht!