Bundeseinheitlich
Das Namensrecht wurde ins BGB aufgenommen und ist damit bundeseinheitlich. Ein Name muss zum Familiennamen erklärt werden, damit diesen die Kinder bekommen. Einen Doppelnamen können Kinder nicht tragen, wie hier schon richtig gesagt wurde. Aber der Ehemann kann seinen und die Ehefrau ihren behalten.
Kann mir nicht vorstellen, dass Kinder einen Doppelnamen erhalten können, was ist, wenn diese einmal heiraten. Es gibt keine 3-fach-Namen. Denen muss es ja auch möglich sein einen Doppelnamen zu wählen.