Widerspruch
gegen den Mahnbescheid einlegen; sofort!
Und der Forderung in vollem Umfang widersprechen.
Das machst Du auf dem mit dem Mahnbescheid übersandten Zettel.
Und schickst den ausgefüllten Widerspruch an das angegebene Gericht!
Du hast dafür nur zwei Wochen Zeit, also macht das bitte sofort.
Die Forderung des Inkasso-Unternehmens dürfte in der Höhe (70,00 Euro) wohl in Ordnung gehen.
Hier könnte man zwar darüber streiten, ob die vom Unternehmen offenbar angenommenen Gebührenhöhe angemessen ist, aber es gibt obergerichtliche Entscheidungen, die das bestätigen.
Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Gerichte und Oberlandesgerichte, die für Deinen Wohnort zuständig sind, das auch so sehen, oder niedrigen ansetzen würden.
Dass Du die Kontoführungsgebühren abgezogen hast, geht in Ordnung - diese Gebühr ist rechtswidrig; das Erstellen und Führen eines - rein buchhalterischen - Kontos für einen Mandanten ist bereits mit der allgemeinen Inkassogebühr abgegolten und darf nicht gesondert geltend gemacht werden.
Die Forderung des Anwalts verstehe ich nicht so ganz.
Die reine Anwaltsgebühr dürfte fehlerhaft sein.
Ein Gläubiger ist zwar berechtigt, ein Inkassounternehmen und oder einen Anwalt einzuschalten - jedoch nicht beides.
Auch Inkassounternehmen sind inzwischen berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten und zu begleiten. DAZU hätte es keines Anwaltes bedurft, so dass dessen Einschaltung unnötig ist.
Und seine Kosten damit NICHT durch Dich erstattungspflichtig.
Welche Gerichtskosten der Anwalt geltend macht ist mir komplett unklar.
Als Du das Schreiben des Anwalts erhalten hast, bestand doch noch gar kein gerichtliches Verfahren; und Gerichtskosten können, logischerweise, immer erst dann zur Entstehung gelangen, wenn man sich bereits vor Gericht befindet.
Gerichts kosten also NICHT zahlen!
Was wurde denn im Mahnbescheid überhaupt alles an Forderungen aufgeführt?
Kannst Du das hier vielleicht mal darstellen?
Und auch mal die Rechnung des Anwaltes? Der muss ja Normen angegeben haben, nach denen sich aus seiner Sicht seine Rechnung rechtfertigt und ergibt?
Also, wie gesagt, SOFORT Widerspruch.
Und keine Angst, Haftbefehl würde gegen Dich NIE ergehen!