Hey
also beim wohngeld gibt es tatsächlich eine mindestgrenze. du musst in der lage sein, den lebensunterhalt selbst zu bestreiten (also miete, versicherung, geld zum leben). ich war student und bei mir galt irgendwas in höhe von 500 euro als mindestsatz und die zählten da auch kindergeld rein, bafög usw. bei euch könnte die untergrenze anders sein, weil ihr ja mehr seit.
ALG1 bekommt man übrigens nur, wenn man mind. 12 monate lang gearbeitet hat und es kein minijob war.
ihr müsstet aber anspruch auf alg2 haben, den hat man eigentlich immer und irgendwo ist der auch besser, weil man da auch krankenversichert ist übers amt, beim wohngeld hat man das nicht. das jobcenter sagt aber immer, man soll wohngeld beantragen, denn es entscheidet sich dann letztenlich, wo man mehr raushat.
macht am besten beides und teilt es beiden mit, dass ich noch eine weitere sozialleistung beantragt habt. meistens klären die dann auch untereinander, was sache ist.