Ist nicht so, wie du es dar stellst!
Heiraten in Dänemark ist voll legitim, lese mal ein paar links zu dem tema:
die ist vom forem ehrenamtlichen ABH-mitarbeiter http://www.info4alien.de/
FAQ
Wir haben in Dänemark geheiratet. Wird die Urkunde in Deutschland anerkannt?
Die nachstehenden Erklärungen wurden von "Behördenschreck" zur Verfügung gestellt. Danke. Da der Text nicht von mir stammt, setze ich ihn in An- und Abführung.
"Deutsche Behörden machen manchmal Schwierigkeiten, wenn man eine dänische Heiratsurkunde vorlegt.
Grundlage für die Anerkennung dänischer Heiratsurkunden ist ein bilaterales Abkommen, das so genannte Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214). Dieses Abkommen ist wieder in Kraft seit dem 01. September 1952 laut Bekanntmachung vom 30. Juni 1953 (BGBl. 1953 II, S. 186). In Artikel 3 Satz 3 dieses Abkommens wird für dänische Personenstandsurkunden geregelt, dass nach einer Legalisierung der Urkunden durch eine übergeordnete dänische Behörde (im Falle von Heiratsurkunden ist das das dänische Innenministerium und das dänische Außenministerium) das Dokument in Deutschland anerkannt werden muss. Deutsche Behörden dürfen keine weiteren Legalisierungen verlangen.
Manchmal kennen deutsche Behörden diese Regelung nicht. Daher haben wir schon von Behördenvertretern gehört: "Diese Urkunde können wir nicht anerkennen, denn sie ist nicht von einer deutschen Behörde legalisiert." Eine deutsche Behörde, die eine solche weitergehende Legalisierung verlangt, ignoriert damit das o.g. Abkommen und verhält sich fehlerhaft.
In einem solchen Fall: Freundlich und sachlich bleiben. Auf der Anerkennung der Urkunde aufgrund des Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommens bestehen und einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" verlangen. Die Behördenvertreter sind dann gezwungen nachzusehen, was es mit diesem Abkommen auf sich hat.
Hintergrundinformation:
Die deutschen Behörden haben die Möglichkeit, dänische Heiratsurkunden unlegalisiert zu akzeptieren, sie sind nicht gezwungen, die Legalisierung zu verlangen. Daher kommt es vor, dass einige Behörden die dänischen Hochzeitsurkunden ohne Legalisierung akzeptieren, andere Behörden aber die Legalisierung verlangen.
Wie bekommt man die Legalisierungen:
Dauer: hat bei uns ca. 2 Wochen für beide Legalisierungen gedauert, Verwaltungsgebühren 160 Dänische Kronen (Stand Frühjahr 2003). Man schickt dabei die Urkunde an das Dänische Innenministerium mit der Bitte um Weiterleitung ans dänische Außenministerium - dabei wird eine Gebühr fällig, die im voraus zu zahlen ist. Eine Alternative ist es, die Heiratsurkunde zur deutschen Botschaft in Dänemark zu schicken - allerdings dauert die Legalisierung dann länger. Denn die deutsche Botschaft leitet die Urkunde auch nur weiter an die dänischen Behörden."
Links:
Allgemeine Infos
Dänisches Innenministerium
Dänisches Außenministerium
Die vom Auswärtigen Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Ko-nsularisches/Urkundenverkehr/UrkundenverkehrTeilB.h-tml#t2
II. Bilaterale völkerrechtliche Verträge
Mit den folgenden Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale völkerrechtliche Verträge im Bereich Personenstandswesen bzw. Beglaubigung von Urkunden abgeschlossen:
Dänemark;...
j.g. Vertrag
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir\_htm/dt-dae-n\_beglaubigungsabkommen.htm
Das schreibt die REUTERS über dänische eheschlißungen
http://go.reuters.co.uk/newsArticle.jhtml?type=wor-ldNews&storyID=1412993&section=news&=rss/uk/worldNe-ws
Und nach diesen deutschen gesetzen darf ausländer-ehepartner gleich in deutschland bleiben: 28 AufenhG
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#2-8
39 AufenhV
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html#3-9
Du sollst eins wissen:
erlaubt ist alles, was nicht verboten ist.