Hallo Ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage .... ;-)
Vielleicht ist jemand unter Euch im Betriebsrat oder im Personalwesen und kann mir weiterhelfen ?!
Folgender Sachverhalt:
in der Abteilung, in der ich arbeite, werden aufgrund des massiven Arbeitsvolumens immer wieder Überstunden beantragt und von Seite des Betriebsrates auch genehmigt. Als "Überstunde" gilt allerdings nur die Zeit, die die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden überschreitet.
Beispiel: wenn in einer Woche 40,5 Stunden gearbeitet werden, bekommt der Arbeitnehmer 2,5 Überstunden vergütet (Freizeitausgleich oder Bezahlung) >> 2 Stunden Mehrarbeit plus 25% zusätzlich, da Überstunden-Regelung.
So weit, so gut.
Nun sind jedoch in unserem Bereich viele Teilzeitkräfte beschäftigt, die unter 100 % beschäftigt sind. Ich auch.
Wir können von dieser Überstunden-Regelung (Zuschlag 25%) gar nicht profitieren, weil wir niemals über die zugrunde gelegte Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden "hinauskommen".
Dennoch machen auch wir Überstunden - soweit dies jeweils möglich ist. Zusätzliche Vergütung ? Is nicht.
Beispiel: meine Wochenarbeitszeit beträgt 16 Stunden. Oftmals arbeite ich 20 Stunden oder mehr. Sind also 4 Stunden über meiner persönlichen Wochenarbeitszeit. Ich bekomme 4 Stunden gut geschrieben. Ein Kollege, der in Vollzeit arbeitet und ebenfalls in einer Woche 4 Überstunden macht >> richtig, der bekommt 5 (!) Stunden gut geschrieben.
Es ist ein großes Unternehmen, in dem ich arbeite. Jeder Mitarbeiter hat ein "Zeitkonto", welches mit dem Ein-und Ausstempeln aktualisiert wird, und in welchem auch die Wochen(über)stunden abgelesen werden können. Das Ganze ist automatisiert bzw. programmiert.
Ich habe schon bei Vorgesetzten reklamiert, dass diese Regelung eindeutig zum Nachteil aller Teilzeitkräfte ist, denn diese können i.d.R. die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft NICHT übersteigen und sind damit von den Vorteilen der Überstundenregelung ausgeschlossen.
Ich stieß bisher auf Blablabla: er würde überprüft, es wurde überprüft, es sei zu aufwändig für Teilzeitkräfte "Sonderregelungen" zu schaffen.
Ich aber habe das Gefühl, dass wir kräftig verschaukelt werden.
Haben wir nicht auch das Recht, die Überstunden, die wir als Teilzeitkräfte leisten, adäquat vergütet zu bekommen ?
Nur weil meine Wochenarbeitszeit geringer ist, heißt das im Umkehrschluss doch nicht, dass meine Überstunde weniger wert ist wie die des Kollegen, der eben die 38,5 Stunden Woche hat ?
Wer kennt sich hier aus und kann mir sagen, ob ich hier völlig falsch liege und alles rechtens ist oder ob wir hier einfach ein Stück weit über den Tisch gezogen werden ??
Vielen Dank an alle, die es bis hier geschafft haben :-)
Liebe Grüße
Friederike