Huhu
Das stimmt, das lohnt sich richtig. Habe ich auch gemacht.
Anbei ein link dazu:
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft\_240\_156784.html
Ihr müsst bei eurem Arbeitgeber schriftlich die Elternzeit unterbrechen. Das ganze sozusagen zum Einsetzen der Mutterschutzfrist. (Bitte rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Beginn des Muschu). Zusammen mit der Bestätigung vom AG und diesem Zettel vom FA, zu wann der ET ist, habe ich dann das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt. Wenn die Mutterschutzfrist vom Kleinen dann um ist, gehe ich ganz normal in Elternzeit. Die restliche Elternzeit vom Erstgeborenen kann ich hinten auch noch dranhängen.
Achja, als ich meinem AG geschrieben habe, hatte ich den o.a. Artikel mit beigelegt, damit er weiß, dass ich noch Geld von ihm bekomme. Der hatte davon nämlich noch nie gehört, es ist auch ganz neu. Das Gesetz ist erst im Dezember 2012 oder so in Kraft getreten.
VG