Natürlich kann dein Mann gleichzeitig mit dir in Elternzeit sein.
Wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen, verlängert sich der Zeitraum für's Elterngeld von 12 auf 14 Monate (wobei natürlich MuSchu angerechnet wird).
Wir ihr diese 14 Monate dann unter euch aufteilt ist ganz egal.
Theoretisch könntet ihr auch 7 Monate gemeinsam Elterngeld beziehen (7+7=14).
Meistens beschränkt sich die Elternzeit des Vaters aber auf die zwei zusätzlichen Monate. Daher auch "Vätermonate".
Wir haben das selbst durch.
Ich habe bei der Kleinen für die Lebensmonate 1 bis 12 Elterngeld bezogen, mein Mann für die Lebensmonate 1 UND 12 (er blieb also im ersten Monat zuhause und dann ein Jahr später noch einmal einen Monat).
Dein Elterngeld verändert sich dadurch nicht, du bekommst genau das, was du sonst auch bekommen hättest.
Dein Mann stellt auch einen Elterngeldantrag (bei uns damals konnte man das noch auf einem Formular gemeinsam eintragen). Sein Elterngeld berechnet sich genauso wie deines aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Elternzeit.
Für deinen Mann gelten die selben Fristen wie für dich (Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen, Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen).