Hallo!
Ich konnte es selbst kaum glauben, ist aber wohl doch so...
Bei Verheirateteten wird das bezogene Elterngeld zum Jahresausgleich dem Einkommen des Partners hinzugerechnet und nun kann es zu einer Versteuerung im Nachhinein kommen (Progressionsvorbehalt).
Ist man nicht verheiratet und damit steuerlich unabhängig voneinander, kann dies nicht passieren wenn man außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen hatte.
Ist man nach dem Elterngeldbezug Hausfrau ohne Einkommen, also ernährt der Partner die Familie alleine, wird sein Einkommen erstmal nach Klasse 1 versteuert.
ABER: beim Ausgleich kann dann der Unterhalt für Frau und Kind/er abgesetzt werden.
In unserem Fall kommen wir unterm Strich auf dieselbe Steuersumme, die mein Partner bezahlen würde, wenn er Stklasse 3 wäre.
Nur bekommen verheiratete Paare jeden Monat sofort die Steuerermäßigung, wir eben dann eine dicke Rückerstattung! :super:
Wer das nicht weiß und Frau und Kind bzw. deren nötigen Lebensunterhalt nicht angibt und somit absetzt, verschenkt ne Menge Geld bei der Steuererklärung.
Deshalb wollte ich das mal eben in die Runde werfen!!