Ja und nein
also ja, es gibt eine einkommensgrenze, die ist aber von verschiedenen faktoren abhängig. du kann als single z.B. 800 euro brutto verdienen und bekommst dennoch was, mindestens nen zuschuss zur miete. wenn eine person im haushalt arbeitet, kommt es drauf an, wie viele personen im gemeinsamen haushalt leben, wie hoch die miete ist usw. das variiert eben.
wohnt ihr denn in einer gemeinsamen wohnung?? und was verdient er denn in etwa netto, also was bleibt übrig?
ich an deiner stelle würde dennoch einen antrag stellen, wenn ihr zusammen einen haushalt führt, denn sein einkommen muss ja dich und das gemeinsame (?) kind abdecken, dazu miete bezahlen, versicherung usw. notfalls kannst du nämlich auch mit dem ablehnungsbescheid vom jobcenter zur wohndeldstelle gehen und wohngeld beantragen (da bist du aber nicht versichert).
wenn du vom jobcenter was bekommst, dann bist du auch über die krankenversichert - musst dir dann aber eine eigene suchen. falls es mit jobcenter nicht klappt, muss dein freund oder dein vater die versicherung zahlen - du bist vom gesetz her schon verpflichtet eine zu haben. hast du keine, ist das ziemlich doof, du machst dich damit strafbar. und eine familienversicherung greift nur bei verheirateten und ob man wegen einer versicherung sich zusammenschreiben lassen sollte, finde ich persönlich nicht grade toll...
und wieso bekommst du kein kindergeld für dein kind???? das ist doch einkommens-unabhängig. jedenfalls hab ich das gelesen