.
ehrlich, aber dumm, und auch falsch.
Diese Begründung ist diskriminierend;
und eigentlich könntest Du da jetzt Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangen.
Denn das Argument "keine Toiletten für Frauen" mag zwar zutreffend, ist aber keine Rechtfertigung für eine am Geschlecht anknüpfende Diskriminierung.
Zumal ein Arbeitgeber ja gar keine getrennten Toiletten/Umkleiden/Duschen vorhalten muß.