Also
Ich bin zu 70 % beihilfeberechtigt. Mein Sohn war süße 9 Wochen alt als ich mit der RüBi begonnen habe. Ich hab auch keinen einzigen Termin versäumt.
Und heute bekomme ich den Beihilfebescheid. Ich zitiere: Aufwendungen für Rückbildungsgymnastik sind nicht beihilfefähig, da diese gesundheitsfördernd und krankheitsvorbeugend sind, aber nicht zur Besserung oder Linderung von Leiden dienen. Solche Aufwendungen sind nur als beihilfefähig anzuerkennen, wenn diese aus medizinischen Gründen zur Beseitigung krankhafter Beschwerden ärztlich verordnet werden. In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass nachträgliche Verordnungen nicht als beihilfefähig anzuerkennen sind.
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Versteh das wer will. Sind evtl Folgekosten nicht teurer? Und wofür musste ich dann nach jeder einzelnen Stunde unterschreiben?