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die klausel im mietvertrag "hunde- und katzenhaltung verboten" ist jetzt unwirksam...der vermieter kann eine umvormulierung wie "hunde- und katzenhaltung nach absprache" einfügen! wenn diese änderung nicht erfolgt, dann darf der mieter sich ein solches tier in die mietswohnung holen...also so habs ich verstanden..
lg