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Da ich trotz Berufstätigkeit in Vollzeit Aufstockung vom Jobcenter bekomme, kenn ich mich da (leider) ein wenig aus. ;-)
Also Elterngeld und Kindergeld wird voll angerechnet. Du, dein Mann und euer Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird errechnet, wieviel ihr zum Überlegen braucht, dann wird gegengerechnet was ihr habt und die Differenz bekommt ihr als ALG II ausgezahlt.
Die Miete kann teilweise oder ganz angerechnet werden, je nachdem ob die Wohnung verhältnismäßig ist. Als drei Personen stehen dir (zumindest an meinem Wohnort) 70 oder 75 qm zu. Alles was darüber ist, ist zuviel. Ist eure Wohnung größer, wird eure Miete nicht zu 100 % aufgenommen.
Du bekommst 850,00 Elterngeld, 184,00 Kindergeld, bekommt dein Mann irgendwas?
Euch steht zu: 359,00 (oder so ähnlich) als Erwachsener, dann ca. 220,00 fürs Kind, plus die Miete.
Kannst du dir ca ausrechnen, was ihr bekommt:
Beispiel: Ihr zahlt 500,00 Miete und die Wohnung ist angemessen:
500,00 Miete + 359,00 pro Erwachsener + 220 fürs Kind= Gesamtbedarf 1.438,00
Ihr habt: 850,00 EG + 184,00 KG = 1.034,00
Bedarf - Einkommen = Zuschuss
Ihr würdet also ca. 400,00 vom Jobcenter dazu bekommen, in diesem Beispiel. :pcboy: