Entscheidungen dazu
kenne ich nicht.
Aber nach meiner Ansicht DARST Du lügen.
Grundsätzlich sind ja nur solche Fragen zulässig, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis selbst stehen, was bei privaten/persönlichen Umständen nicht der Fall ist.
Dass nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch nicht gefragt werden kann, und man dies wahrheitswidrig beantworten darf, ist ja schon zig Mal entschieden.
So einen großen Unterschied sehe ich zwischen den Fragen: planen Sie ein Kind bzw. haben Sie ein Kind jetzt insoweit aber nicht.
Weil beide Fragen aus Sicht des Arbeitgebers ja in die gleiche Richtung zielen - fällt die wegen des Kindes arbeitstechnisch möglicherweise häufiger aus?
(und der Ausfall wegen des Kindes beschränkt sich bei Müttern ja eben nicht nur auf Mutterschutz, Elternzeit, sondern steht auch später bei Erkrankungen des Kindes an - gerade bei alleinerziehenden).
Die Frage nach dem Familienstand halte ich persönlich auf jeden Fall für unzulässig.
Und zwar mit folgender Überlegung: Definitiv unzulässig sind Fragen nach der sexuellen Präferenz, der Arbeitgeber darf also z.B. nicht fragen, ob Du hetero- oder homosexuelle Neigungen hast.
Nur gibt es ja heute für Homosexuelle die Möglichkeit, ihren Partner über eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu ehelichen.
Insoweit macht es schlicht keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber zwar eine Frau bzw. einen Mann nicht fragen darf: "Treiben Sie es eigentlich gerne mit Frauen bzw. mit Männern" - ein homosexueller Bewerber aber wahrheitsgemäß zugeben müßte, dass er in homosexueller Beziehung lebt.
Weil auf diese Weise die Frage nach der sexuellen/geschlechtlichen Präferenz eben hintenherum, quasi doch beantwortet werden müßte.
Ich denke also, dass eine Lüge zu beiden Punkten rechtlich haltbar wäre. Und nicht zu einem Anfechtungsgrund/zur Nichtigkeit im HInblick auf den Arbeitsvertrag führt.
Ob es im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zum Chef sooo gut wäre, steht auf einem anderen Blatt.