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Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
Dort steht bei der Online Berechnung folgendes....
1.4
Sind oder waren Sie in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig?
Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen haben,
oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben,
ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.
Kommt halt drauf an weswegen du krankgeschrieben warst. Wenn nicht wegen der Schwangerschaft dann wird es aus 07/11 bis 07/12 berechnet, da du im August ja schon im Mutterschutz bist und dann Mutterschaftsgeld erhälst. Wenn wegen der SS dann entweder ab März oder ab April, denn du hast im April ja noch kein Krankengeld erhalten.
Ich habe im Oktober Termin und die bei der Beratungsstelle meinte, ich muss die Lohnzettel von 08/11 bis 08/12 angeben. Korrigiert mich falls ich da falsch liege....