Hallo Mädelz,
ich habe eine wirklich wichtige Frage und vielleicht ging es ja schon einmal jemandem so.
Folgende Situation: ich war letztes Jahr schwanger und musste wegen Komplikationen frühzeitig aufhören zu arbeiten und habe ein BV bekommen. Resturlaub 14 Tage. Ich habe in meiner Firma die zuständige Stelle gefragt wie es aussieht den Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen. Die meinten das machen Sie nicht ich solle es im Anschluss nehmen wenn ich wieder zum arbeiten komme (es war eh immer relativ klar dass ich auch nach einem Jahr wieder kommen werde)
Nun hab ich vor ca. 1 1/2 Monaten den neuen Vertrag begrenzt für dür das 2te Elternjahr unterschrieben wo ich in Teilzeit arbeite (3x die Woche)
Meine Tochter kam am 1.11..2010 auf die Welt also hätte ich normal am 2.11.2011 wieder arbeiten müssen- dann kamen aber die restlichen Urlaubstage aus dem Vorjahr dazu und ich habe am 19.11.2011 wieder angefangen zu arbeiten!!!
DAS SCHLIMME AN DER SACHE IST dass die mir den Urlaub den ich letzten endes in einer VOLLZEITTÄTIGKEIT erworben habe jetzt aber in TEILZEIT vergüten wollen (man wird ja in seinem Urlaub auch immer fortlaufend bezahlt)
hatte schon mal jemand diese situation oder weis jemand irgendwas darüber, wo ich schauen oder mich informieren kann?!?!?
Das ärgert mich nämlich sehr....da ich eh mit dem 2 Kind schwanger bin werde ich auch nicht mehr lange arbeiten--bis April aber trotzdem macht es ja rein Geldtechnisch trotzdem einen Unterschied von vorher 100% auf nunmehr 60% bezahlten Urlaub zu bekommen :(
Traurig....
Vielen Dank fürs lesen und antworten
Cinocinelli mit Motte an der Hand und Muckel im Bauch