Deutsche Bahn ist nicht Deutsche Touring
Hallo,
verstehe deine unzufriedenheit nicht habe mir die AGB's von der oben genanten Firma durchgelesen und habe nichts klein geschriebenes gefunden alles ist normal laeserlich hier nochmal zum nachlesen:
9. Rücktritt, Stornogebühren
9.1. Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag (Stornierung) oder tritt der Fahrgast eine Fahrt nicht an, so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere ersparten Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
Dem Fahrgast ist der Nachweis gestattet, dass unsere ersparten Aufwendungen in Folge der Stornierung oder das anderweitig erlangte oder böswillig nicht erlangte Beförderungsentgelt wesentlich höher sind als die Differenz zwischen der
Pauschale und dem vereinbarten Beförderungsentgelt oder dass eine Differenz überhaupt nicht entstanden ist.
a) Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt hat der Fahrgast 25% des Ticketpreises für die stornierte Relation, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von Euro 10,00 an die Deutsche Touring GmbH zu entrichten. Die Erstattung der Differenz zum Fahrpreis wird vom Buchungsbüro vorgenommen.
b) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag 48 Stunden bis 6 Stunden (bei Online-Tickets 48 bis 24 Stunden) vor Fahrtbeginn, so bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in Höhe von 50 % des Fahrpreises, minimal jedoch Euro 25,00 bestehen.
c) Storniert der Fahrgast den Beförderungsvertrag weniger als 6 Stunden (bei Online-Tickets weniger als 24 Stunden) vor Fahrtbeginn oder tritt der Fahrgast die Fahrt nicht an, ohne vorher den Beförderungsvertrag zu stornieren, bleibt der Anspruch auf Beförderungsentgelt in voller Höhe bestehen.
d) Tritt der Fahrgast die Hinfahrt an, möchte jedoch die gebuchte Rückfahrt stornieren, so gelten 9.1. a) bis c) entsprechend. Die Stornogebühr wird auf den Differenzbetrag des gezahlten Ticketpreises für Hin- und Rückfahrt und dem
Ticketpreis für die einfache Fahrt erhoben. Online-Tickets sind von dieser Regelung ausgeschlossen, eine Erstattung der nicht genutzten Rückfahrt findet nicht statt.
e) Bei der Stornierung von Rückfahrten, welche nicht festgelegt wurden, sogenannten Open-Tickets, hat der Fahrgast 25% des Ticketpreises für die stornierte Relation, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro an die Deutsche Touring GmbH zu entrichten. Die Stornogebühr wird auf den Differenzbetrag des gezahlten Ticketpreises für Hin- und Rückfahrt und dem Ticketpreis für die einfache Fahrt erhoben.
f) Sonderregelung für Promotionstarife: Eine Stornierung von Promotionstarifen ist nicht möglich. Eine Umbuchung ist bis spätestens 48 Stunden vor Antritt der Hinfahrt gegen Zuzahlung bis zum Normalpreis zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 15,- Euro möglich. Umbuchungen weniger als 48 Stunden vor Fahrtantritt sind nicht möglich. Eine Umbuchung ist nur einmal möglich.
g) Umbuchungen (außer bei Promotionstarifen und Online-Tickets) sind wie Stornos zu behandeln.
h) Für die Umbuchung von Online-Tickets wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 pro Fahrschein erhoben. Gleichzeitig ist die Zuzahlung bis zum aktuellen Fahrpreis erforderlich. Umbuchungen weniger als 24 Stunden vor Fahrantritt sind nicht möglich.
9.2. In allen Fällen erfolgt die Erstattung von gezahltem Beförderungsentgelt nur gegen Vorlage und Aushändigung des Fahrausweises. Stornierungen sind rechtzeitig über das ausstellende Reisebüro vorzunehmen.
Ich von meiner Seite kann nur sagen das die Deutsche Touring auch das tut was es verspricht.
Soviel von meiner Seite.