Also...
gemäß 433 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dir die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Ich würde sagen es handelt sich bei deiner Tasche um einen Rechtsmangel, da die Tasche nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die du als Käufer nach der Art der Sache erwarten kannst. 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
Lange Rede kurzer Sinn: :-)
Gemäß 437 Nr. 1 BGB kannst du als Käufer eine Nacherfüllung nach 439 BGB verlangen. Das bedeutet dass du als Käufer die Wahl hast ob der Mangel beseitigt werden soll oder ob du eine Mangelfreie Ware dafür bekommen möchtest. 439 Abs. 1 BGB.
Also rechtlich gesehn musst du dich nicht mir der Nachbesserung zufrieden geben sondern kannst dafür eine neue Tasche verlangen.
Ich hoff ich hab dich mit meiner Paragraphenreiterei nicht so sehr verwirrt aber ich denke es ist nicht schlecht, wenn man die Rechtsgrundlagen kennt. Gerade bei solchen Sachen die im täglichen Leben passieren.
Viel Glück!
lg