@selena
Um dein oben beschriebenes Problem "Erbschaft von den Eltern" in den Griff zu bekommen, braucht es keinen Ehevertrag. In Deutschland (und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ihr nach deutschem Recht heiratet werdet) gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alles was einem vor der Ehe gehörte, gehört einem auch während dessen allein und auch danach, sowohl im Fall der Scheidung als auch im Falle des Todes des Partners. Erst das was im Laufe der Ehe erwirtschaftet wird, wird später dann zu gleichen Teilen aufgeteilt. Zum Anfangsvermögen, also zu dem Eigentum, was einem alleine und ausschließlich gehört, zählt aber nicht nur das, was man tatsächlich auch vor der Ehe hatte, sondern auch das, was man
1. erbt
2. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhält (sog. privilegierter Vermögenserwerb)
3. geschenkt bekommt
4. gewinnt (Glücksspiel u.ä.)
Dein Mann bekäme somit nichts vom reinen Erbe Deiner Eltern.
Nicht zum Anfangsvermögen und somit ausgleichspflichtig sind allerdings die Erträge, die Du mit dem z.B. Erbe erwirtschaftest. Wenn Du z.B. Bargeld anlegst, sind das die Zinsen, bei Aktien die Tatiemen/Ausschüttugen, bei Immobilien die Mieteinnahmen. Sollen auch diese Werte vom Ausgleich ausgeschlossen werden, dann braucht man einen Ehevertrag.
Vielleicht helfen dir diese Infos ja um entweder
1. deinen Mann davon zu überzeugen, dass du ihm nichts böses willst, weil der Gesetzgeber eh schon diese Unterscheidung von Erbe und Erwirtschaftetem Gut macht
oder
2. deine Eltern zu beruhigen, dass ein Ehevertrag nicht zwingend erforderlich ist, um ihr Erbe und dich zu schützen.
LG, Wuffine