Ehevertrag
Hallo alina,
vor der Heirat- ist es immer ratsam- sich bei einem Rechtsanwalt rechtlich abzusichern bzw. Beratung in anspruch zu nehmen zahlt sich immer aus.
Habe jetzt das Problem - nach 20jähriger Ehe- ohne Vertrag- sondern der gesetztlichen Zugewinngemeinschaft-
Anfang unserer Ehe ich vemögend- also im plus, er stand vor der insolvenz- jetzt gut laufende 2 gmbh + immobilien-
nach der trennung steht mir mit dem neuen Gesetz von 2008- nichts davon zu!
Er ist alleininhaber der gmbh- mit einem mindest Gehalt wegen der steuer und dieses mindestgehalte ist dann grundlage aller privaten berechnungen- traurig aber wahr.
EIN AMMENMÄRCHEN dürfte auch schwer aus der Welt zu schaffen sein- die der Frau die die Männerausnehmenden Frau- aus rache etc.
Fakt ist- du als Frau hast keinen anspruch- wenn du die klassische Rollenverteilung annimmst- du die schlechtere Steuerklasse- wenn du nicht beruftätig bist- sondern vor hast dich den Kindern und der Familie zu widmen- gilt es sich doppelt abzusichern.
Scheidungsratgeber empfehlen: Das Zugewinnverfahren ist äußerst Umfangreich- es kostet einige Mühe, ein vernüftiges Bestandsverzeichnis zu erstellen, und teilweise, wenn es um Firmen-oder Praxiswerte geht, müssen Zeitraubende und kostenintensive Gutachten eingeholt werden.
Ähnlich wie bei einer Firmenauseinandersetzung werden alle werthaltigen Einzelpositionen zusammengetragen, und es herrschen erhebliche Streitpunkte bei den Einzelbewertungen.
Tipp für Ehepaare- die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, da ist es ratsam alle paar Jahre ein Bestandverzeichnis der Vermögenswerte aufzustellen. Für das Anfangsvermögen ist es sogar notwendig, da man später meist keine Erinnerung mehr hat und keine Belege vorliegen.
Bestandverzeichnisse könne auch in anderen Lebenslagen sinnvoll und nützlich sein.
Wichtig ist, dass Sie diese Bestandsverzeichnisse möglichst genau mit Wertgutachten, Quittungen, Belegen ( z.Bsp. Schmuck) versehen sind. Es nutzt ihnen nichts lediglich zu behaupten sie hätten etwas besessen, Sie müssen es beweisen.
In diesem Sinne nehmt es nicht auf die leichte Schulter- die Ehe hat eine rechtliche Bedeutung- und liebe oder die erinnerung daran spielt bei der trennung oft keine rolle mehr- da wäre es schön in GUTEN Zeiten die SCHLECHTEN zu regeln.
Hoffe Du machst es besser und denkst an dich und dein abgesichertes Leben- nach guten 20 jahren Ehe- Du als FRau kannst es ja staffeln- mit kinder ohne nach 5 jahren nach 10- wer hat die schlechtere Steuerklasse etc.
sorry wurde ein wenig lang aber ich ärgere mich im nachhinein über meine Blauäugigkeit und naivität vor der ehe ich dachte nie an solch ein ende- und glaube mir ich stehe nicht alleine da- die meisten Frauen sind schlechter gestellt- nach wie vor- siehe dir die armutgrenze in deutschland an- da sind es die geschiedenen frauen- samt ihrer in liebe gezeugten kinder- und die frauen an der spitze die ihre männer ausnehmen- sind doch hier in deutschland- nicht oder zumnidest kaum vertreten! In meinem Bekanntenkreis- kenne ich keine- und in meiner Generation- sind scheinbar mehr Geschiedene als Erstverheiratete- von daher sollte man sich rechtlich auf jeden Fall absichern- die warmen Worte gelten vor Gericht nicht.