Wir waren vor kurzem beim Anwalt und haben uns eben über diese
Sachen erkundigt.
Mein Freund hat auch 2 Kinder aus erster Ehe - wir sind jedoch nicht verheiratet - eine Firma und ein Haus bestehen ebenfalls.
Nun hat unser Anwalt gesagt:
- Wenn wir heiraten würden, wäre ich somit sowieso gesetzliche Erbin - genauso wie seine beiden Kinder.
- Das beste wäre jedoch, ein Testament zu machen und genau festzulegen, wer was bekommen soll - dann ist es egal, ob wir verheiratet sind, oder nicht.
Muss aber dazusagen, dass wir in Österreich leben ... weiss nicht, ob es da Unterschiede gibt.
LG