ich rate jedem forumsmitglied ( und dessen freunde, bekannte usw. ), welches einmal mit dem gericht und richterlichen beantragten gutachten in bezug auf psychiatrie/psycholigie zu tun hatte, folgenden artikel gut durchzulesen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
in fast 25% dieser gutachten wurde dem ( nachweisslich wirtschaftlich anhängigen gutachter ) vom richter eine art vorgabe gesetzt - meiner rechtlichen auffassung nach war der richter schon vor dem auftrag des gutachtens befangen, sonst hätte er eine solche anweisung niemals ausgeben dürfen - geschweige denn von dem gutachter...
ich bin selbst durch diesen artikel so entzürnt, dass ich seit heute jede richterliche und rechtsstaatliche authorität in frage stelle
ich will diese information an alle verbreiten, die jemals in ihrer vergangenheit unter umständen in solch einer richterlichen/gutachterlichen befangenheit schaden oder einbussen erlitten haben
ich bin mir noch nicht sicher, wie man solchen eigenwilligen richterlichen anordnungen und anforderungen entgegenwirken kann - ich bin aber dankbar für jeden beitrag
..alleine die tatsache, dass ein gutachter mehr als ein drittel seiner einkünfte aus gerichtlichen gutachten erwirtschaftet, dürfte für eine revision des gutachtens genügen..
die sache geht aber tiefer:
wem kann man denn in unserem alltag noch vertrauen?
dem staat ? zu selbstherrlich..
den richtern ? soeben entmündigt ..
die polizei/staatsanwaltschaft? ein haufen trolle in eigenregie ( wer kontrolliert den kontroleur )
ich bin gespannt, ob und was ich zu meinem beitrag hier von euch lesen darf